An unserem Jagdkurs kann jeder teilnehmen, unabhängig von Wohnort und Staatsbürgerschaft. Der Kurs dient der Prüfungsvorbereitung. Die Prüfung selbst wird vom Landesjagdverband durchgeführt.
Spannend wird es bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Ausgabe des Jagdscheins. Wenn du keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hast, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk du die Jagd ausüben willst.
Beispiel 🇫🇷: Du wohnst in Fessenheim, und hast noch keine Jagdgelegenheit. Die nächsten Waffenbehörden ist vermutlich die des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Beispiel 🇨🇭: Du wohnst in Basel, und deine Jagdgelegenheit ist in einem Revier bei Efringen-Kirchen. Die zustände Waffenbehörde ist dann die des Landkreis Lörrach.
Nein, in der Regel nicht. Die jagdliche Ausbildung darf nur von einer behördlich anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen. Außerdem haben wir als Ausbildungsstätte umfangreiche Dokumentationspflichten, die wir einhalten müssen. Details dazu siehe § 5 der Jägerprüfungsordnung.
Falls du im Zuständigkeits bereich der Stadt Freiburg oder des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnst, übernehmen wir diesen Prozess für dich.
Alle anderen müssen sich selbst an die zuständige Kreispolizeibehörde wenden (Untere Waffenbehörde, Untere Jagdbehörde, Kreisjagdamt). Bitte informiere dich bei der für deinen Wohnort zuständigen Behörde (Landratsamt, Stadtverwaltung).